
UN-Sanktionen gegen den Iran treten wieder in Kraft - E3-Staaten: Kein "Ende der Diplomatie"

Knapp zehn Jahre nach dem historischen Atomabkommen mit dem Iran sind weitreichende UN-Sanktionen im Streit um Teherans Atomprogramm wieder in Kraft gesetzt worden. Am Samstag um 20.00 Uhr (Ortszeit, Sonntag 2.00 Uhr MESZ) lief in New York die Frist des von Deutschland, Frankreich und Großbritannien in Gang gesetzten sogenannten Snapback-Mechanismus ab. Damit wurden die nach dem Atomabkommen von 2015 abgebauten UN-Sanktionen gegen den Iran wieder eingeführt.
Die Außenminister der sogenannten E3-Staaten Deutschland, Frankreich und Großbritannien riefen Teheran am frühen Sonntagmorgen kurz nach dem Wiedereintreten der Sanktionen zu einer gemäßigten Reaktion auf: "Wir fordern den Iran auf, von jeglicher eskalierenden Maßnahme abzusehen und sich wieder an seine rechtlich bindenden Sicherheitsverpflichtungen zu halten", teilten Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU), sein Kollege Jean-Noël Barrot aus Frankreich und die britische Außenministerin Yvette Cooper in einer gemeinsamen Erklärung mit.
Die Wiedereinführung der UN-Sanktionen sei jedoch "nicht das Ende der Diplomatie", heißt es in der Erklärung weiter. Die E3-Staaten wollten vielmehr "weiterhin mit allen Parteien zusammenarbeiten, um eine diplomatische Lösung zu finden, die sicherstellt, dass der Iran niemals über Atomwaffen verfügt."
US-Außenminister Marco Rubio forderte Teheran derweil zu "direkten Gesprächen" mit Washington auf. "Ein Abkommen bleibt weiterhin die beste Lösung für das iranische Volk und die Welt", erklärte Rubio. Damit dies geschehen könne, müsse Teheran jedoch für Verhandlungen ohne weitere Ausflüchte zur Verfügung stehen. Von anderen Ländern forderte der US-Außenminister unterdessen, die Sanktionen gegen Teheran "unverzüglich umzusetzen".
Westliche Staaten verdächtigen Teheran, nach der Atombombe zu streben. Nach Einschätzung der Internationalen Atomenergiebehörde (IAEA) ist der Iran das einzige Land ohne eigene Atomwaffen, das Uran auf 60 Prozent anreichert. Zur Herstellung von Atomsprengköpfen ist auf 90 Prozent angereichertes Uran nötig, zur Stromerzeugung mit Atomkraft ist eine Anreicherung auf 3,67 Prozent ausreichend. Teheran versichert beharrlich, sein Atomprogramm lediglich zur zivilen Nutzung zu betreiben.
Nachdem Verhandlungen über das iranische Atomprogramm ergebnislos geblieben waren, hatten die E3-Staaten im August den Snapback-Mechanismus aktiviert. Der Mechanismus sieht vor, die UN-Sanktionen gegen den Iran binnen 30 Tagen wieder in Kraft zu setzen - was nun geschah. Die Sanktionen umfassen nach Angaben des Auswärtigen Amts unter anderem ein Waffenembargo, Restriktionen für den iranischen Banken- und Finanzsektor und Verbote über den Import, Export oder Transfer zahlreicher Güter.
Für den Iran, der bereits mit hoher Inflation und einer schwachen Infrastruktur zu kämpfen hat, dürfte dies weitere wirtschaftliche Schwierigkeiten bedeuten. Zweifelhaft ist allerdings, ob alle Länder sich an die Sanktionen halten. Der russische Vize-Botschafter bei der UNO, Dmitri Poljanski, kündigte bereits an, dass sein Land die Wiedereinführung der Strafmaßnahmen als "null und nichtig" betrachte.
Wenige Stunden vor Ablauf der Frist hatte der UN-Sicherheitsrat am Freitag einen Aufschub der Sanktionen abgelehnt. Neun von 15 Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats stimmten in New York gegen einen von Irans Verbündeten China und Russland eingebrachten Resolutionsentwurf, der Teheran mehr Zeit für Verhandlungen über sein Atomprogramm verschaffen sollte. Nach dem Votum gegen eine Fristverlängerung beorderte Teheran seine Botschafter aus den sogenannten E3-Staaten Deutschland, Frankreich und Großbritannien zu Konsultationen zurück.
Das Atomabkommen von 2015 sollte den Iran am Bau der Atombombe hindern. Teheran war später schrittweise aus dem Abkommen ausgestiegen, nachdem die USA 2018 während der ersten Amtszeit von US-Präsident Donald Trump einseitig aus der Vereinbarung ausgestiegen waren.
F.Kang--SG