
Arbeitsministerin Bas will Betriebsrenten attraktiver machen

Mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als bisher sollen nach dem Willen von Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) für eine Betriebsrente sparen und damit ihre gesetzliche Rente aufbessern. Bas legte den Entwurf für das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz vor; er lag AFP am Mittwoch vor. Zur Förderung für Betriebsrenten sollen ab 2027 jährlich etwa 150 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung stehen.
"Mit der Stärkung der Betriebsrente sorgen wir dafür, dass noch mehr Menschen künftig ein zusätzliches Einkommen im Alter erhalten", erklärte das Arbeitsministerium. Derzeit habe nur etwa jede oder jeder zweite sozialversicherungspflichtig Beschäftigte einen Anspruch auf Betriebsrente. "Besonders Menschen mit geringeren Einkommen und Beschäftigte in kleinen Unternehmen haben seltener Betriebsrentenansprüche und damit ein geringeres Auskommen im Alter."
Die Betriebsrente funktioniert in der Regel über eine sogenannte Entgeltumwandlung - ein Teil des Bruttogehalts wird in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt. Dabei können die Arbeitnehmer selbst als auch der Arbeitgeber einzahlen. Bis zu bestimmten Grenzen sind die Beiträge steuer- und sozialversicherungsfrei.
Laut Ministerium sollen künftig Betriebe ihren Beschäftigten auch ohne Tarifvertrag im Rahmen einer Betriebsvereinbarung eine Betriebsrente anbieten können. Das sogenannte Sozialpartnermodell soll zudem ausgeweitet werden - in diesem Rahmen können Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften über Tarifverträge für die jeweilige Branche verbindlich eine betriebliche Altersversorgung vereinbaren.
"Mit dem neuen Gesetz öffnen wir bestehende Sozialpartnermodelle für alle Arbeitsverhältnisse, die unter die Zuständigkeit der jeweiligen Gewerkschaft fallen", erklärte das Ministerium. So könnten sich potenziell mehr Unternehmen und ihre Beschäftigten einem schon ausgehandelten Sozialpartnermodell anschließen.
Das Betriebsrentenstärkungsgesetz soll im September vom Kabinett gebilligt und noch in diesem Jahr vom Bundestag verabschiedet werden.
I.Jang--SG