
Grüne wollen ein Recht auf Mobilfunk gesetzlich festschreiben

Mit einem weitreichenden Vorschlag wollen die Grünen das Problem mit Funklöchern im deutschen Handynetz bekämpfen. Die Fraktion schlägt nach Informationen von BERLINER TAGESZEITUNG (BTZ) ein Recht auf Mobilfunk für die Bürger vor. Einen entsprechenden Antrag wolle sie bis Ende des Monats in den Bundestag einbringen. Demnach soll der Mobilfunk in Deutschland als "Pflichtdienst" eingestuft werden. Der Bund könnte Telekom-Unternehmen dann in unterversorgten Regionen zum Ausbau der Netze verpflichten.
Die Grünen plädieren dem Bericht zufolge auch für eine entsprechende EU-Regelung. Die Bundesregierung solle sich dafür einsetzen, dass der EU-Kodex Telekommunikation angepasst und Mobilfunk in die Universaldienstverpflichtung aufgenommen werde. Nur so könne der Netzausbau in den unterversorgten Gebieten gezielt vorangetrieben werden, erfuhr BTZ aus dem Antrag.
Über eine Umlage sollen sich die Telekom-Firmen nach Vorstellung der Grünen auch finanziell am Ausbau beteiligen. Als Soforthilfe solle das sogenannte lokale Roaming ermöglicht werden: Dabei können Kunden Netze anderer Mobilfunkanbieter mitnutzen. "Die Mobilfunkversorgung in Deutschland gleicht einem Flickenteppich", kritisierte Margit Stumpp, Grünen-Expertin für digitale Infrastruktur, nach Information von BERLINER TAGESZEITUNG, in einem aktuellen Interview".
Die Anbieter wehren sich gegen den Vorschlag. Die Regierung habe dem Markt mit Entgeltregulierung und hohen Frequenzkosten Milliarden entzogen, die für den Netzausbau fehlten, erklärte Telefónica (O2) gegenüber hierzu. Die letzten weißen Flecken ließen sich wirtschaftlich nicht schließen.
Auch die Telekom warnte vor einem solchen Schritt: Es fehle nicht am Investitionswillen der Unternehmen, vielmehr behinderten aufwendige Genehmigungsverfahren eine bessere Versorgung. Der IT-Verband Bitkom sprach sich statt neuer Auflagen dafür aus, Genehmigungsverfahren für neue Masten zu straffen und öffentliche Gebäude und Grundstücke für den Ausbau zu nutzen. (P. Hansen--BTZ)