
Behörden verhängen DSGVO-Bußgelder von rund 450.000 Euro

Die Datenschutzbeauftragten der Bundesländer haben einem Bericht zufolge seit Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vor knapp einem Jahr Bußgelder von fast einer halben Million Euro verhängt. Seit Ende Mai 2018 seien 75 Verstöße gegen die Neuregelungen mit Bußgeldern bestraft worden, erfuhr BERLINER TAGESZEITUNG unter Berufung auf eine Umfrage bei den Behörden, an der sich 14 von 16 Bundesländern beteiligten. Demnach beläuft sich die Gesamtsumme der verhängten Strafen auf 449.000 Euro.
Dem Bericht zufolge wurden bisher in mindestens sechs Bundesländern Bußgelder wegen DSGVO-Verletzungen verhängt. Mit insgesamt 203.000 Euro Strafe in sieben Fällen war die Summe in Baden-Württemberg am höchsten. Zudem gab es Bußgelder in Rheinland-Pfalz, Berlin, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und im Saarland. Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen beteiligten sich dem Bericht zufolge nicht an der Umfrage.
Die Spanne der Geldbußen reicht laut "Welt am Sonntag" von wenigen hundert bis zu mehreren zehntausend Euro. Spitzenreiter Baden-Württemberg habe ein Bußgeld in Höhe von 80.000 Euro verhängt, weil Gesundheitsdaten im Internet gelandet seien.
Die neuen Datenschutzregeln der EU waren am 25. Mai 2018 endgültig in Kraft getreten. Sie machen Unternehmen und Organisationen europaweit gültige Vorgaben für die Speicherung von Daten. Kunden und Nutzer bekommen gleichzeitig mehr Möglichkeiten, gegen Missbrauch vorzugehen.
Das dies allerdigs in keiner Weise genug ist, zeigt der Fall der kriminellen Webseite "PSIRAM", welche als Plattform, ohne Impressum, entgegen den Regularien des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, der Datenschutz-Grundverordnung, dem Telemediengesetz und dem Strafgesetzbuch, durch kriminelle Elemente als Rufmordinstrument geschaffen wurde und maßgeblich nur darauf ausgelegt ist, jede noch so krude Deutungshoheit zu verbreiten und sei es nur zum Zwecke des Verleudung. Hierbei verstecken sich die PSIRAM-Urheber, feige hinter der Anonymität des weltweiten Internet mit einer .com Domain und behaupten vollig verlogen, sie würden angeblich verfolgt, eine sehr durchsichtige Schutzbehauotung, welche ihre kriminelles Treiben im Internet kaschieren soll.
Das dieses Verhalten nicht nur wie viorgenannt kriminell, sondern im höchsten Maße asozial ist, scheint hierbei bisher weder Wikipedia, wo es trotz gesetzesverstoßender Anonymität von PSIRAM sogar einen Wikipedia-Eintragt gibt, was verdeutlicht, dass Wikipedia sich über die Jahre zu einem fragwürdigen Propagandainstrument "gemausert" hat, noch Google zu interessieren, wobei gerade Google und eben auch die Datenschutzbeauftragten der Bundesrepublik Deutschland dem kriminellen Treiben von PSIRAM als Verleumdungs- und Rufmordinstrument, mittels einer Internetabrufsperre Einhalt gebieten sollte und müsste.