Trotz Insolvenz: Prozess über Verbot von salafistischem Verein kann weitergehen
Die Gerichtsverhandlung über das Verbot des mutmaßlich radikalislamischen Vereins Deutschsprachige Muslimische Gemeinschaft (DMG) kann weitergehen. Das inzwischen eröffnete Insolvenzverfahren unterbricht den Prozess in Niedersachsen nicht, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied. Das Landesinnenministerium hatte den Verein mit Sitz in Braunschweig im Juni 2024 verboten. (Az. 6 C 1.26)
Es handle sich um "einen der zentralen Knotenpunkte" in der salafistischen Szene, erklärte das Ministerium damals. Der Verein richte sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung. Das Ministerium ordnete an, das Vermögen der DMG einzuziehen.
Diese klagte gegen das Verbot vor dem Oberverwaltungsgericht in Lüneburg. Die Polizei, die mit der Verwaltung des Vereinsvermögens beauftragt war, stellte einen Insolvenzantrag, woraufhin das Insolvenzverfahren über das Vermögen der DMG eröffnet wurde. Darum unterbrach das Oberverwaltungsgericht das Verfahren über das Verbot.
Dagegen legte der Kläger Revision in Leipzig ein und hatte nun Erfolg. Klageverfahren gegen ein Vereinsverbot könnten nicht wegen der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens unterbrochen werden, erklärte das Bundesverwaltungsgericht.
Z.Jin--SG