Lebenslange Haftstrafe in Mordfall Susanna rechtskräftig
Die Verurteilung des Angeklagten im Prozess um die Vergewaltigung und den Mord an der 14-jährigen Mainzer Schülerin Susanna F. ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden. Dies hatte den Iraker Ali B. im Juli 2019 zu lebenslanger Haft verurteilt.
Das Landgericht stellte in seinem Urteil zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Es entschied auch, die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach dem Ende der Haftzeit vorzubehalten. Der zur Tatzeit 21-jährige B. hatte im Prozess gestanden, Susanna im Mai 2018 an einem Bahndamm nahe Wiesbaden erwürgt und verscharrt zu haben. Eine Vergewaltigung stritt er hingegen ab.
Der Fall hatte auch deshalb bundesweit für Aufsehen gesorgt, weil es sich bei B. um einen abgelehnten Asylbewerber handelte. Nach der Tat sprach sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dafür aus, Menschen ohne Bleiberecht konsequenter abzuschieben.
B. setzte sich nach der Tat mit seiner Familie in die Kurdengebiete im Nordirak ab, wo er von Sicherheitskräften festgenommen wurde. In einem zweiten Prozess verurteilte das Landgericht Wiesbaden B. im Oktober wegen der Vergewaltigung einer Elfjährigen zu siebeneinhalb Jahren Haft.
(W. Winogradow--BTZ)